StartAllgemeinGesetzentwurf mit Konstruktionsmängeln / Susanne Johna kommentiert Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Gesetzentwurf mit Konstruktionsmängeln / Susanne Johna kommentiert Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

veröffentlicht

Berlin (ots) – „Die Reform der Notfallversorgung soll Probleme lösen und nicht
neue schaffen. In dieser Hinsicht bleibt der Gesetzentwurf hinter unseren
Erwartungen zurück. Wir vertrauen darauf, dass die offensichtlichen Schwächen
noch vor den parlamentarischen Beratungen beseitigt werden“, kommentierte Dr.
Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, den heute bekannt gewordenen
Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Reform
der Notfallversorgung.

Die Idee der Integrierten Notfallzentren (INZ) folge dem richtigen Ziel einer
Zentrierung der Strukturen und Koordinierung der Behandlung, habe aber große
Konstruktionsmängel. „Anstatt die regionalen Kooperationen zwischen
Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich zu flankieren,
sollen nun wirtschaftlich und organisatorisch abgetrennte Einrichtungen an den
Kliniken entstehen, ohne dass die Krankenhausärztinnen und -ärzte an der
Ausgestaltung beteiligt werden. Somit sind die Krankenhausärzte gleich doppelt
gekniffen. Denn es steht zu befürchten, dass sie einen erheblichen Anteil der
Arbeitsbelastung in den INZ schultern müssen, obwohl die fachliche Leitung bei
den KVen liegt. So erreicht man keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie sie
gerade in der ambulanten Notfallversorgung unabdingbar ist“, sagte Johna.

Der Marburger Bund habe mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereits im
September 2017 ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher
Perspektive vorgelegt, das die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von
Vertrags- und Krankenhausärzten vorsieht. „Die Zusammenarbeit zwischen dem
ambulanten und stationären Notfallbereich hat sich in vielen Modellprojekten als
geeignete Struktur für eine gute Notfallversorgung im Sinne der Patienten
bewährt. Es wäre sehr viel einfacher, effektiver und auch kostengünstiger,
diesen positiven Ansätzen und Erfahrungen einen gesetzlichen Rahmen zu geben,
der den Beteiligten regionalen Gestaltungsspielraum lässt und auch viel
schneller umsetzbar wäre“, betonte die MB-Bundesvorsitzende.

Integrierte Notfallzentren seien dann sinnvoll, wenn dadurch keine neuen
Schnittstellen zu bestehenden Versorgungsbereichen geschaffen würden. An
Sektorengrenzen mangele es im Gesundheitswesen nicht. Neue Grenzziehungen in der
Versorgung seien daher alles andere als sinnvoll. „Die bestehenden Probleme in
der Notfallversorgung löst man auch nicht dadurch, dass Krankenhäuser in Zukunft
für Leistungen in ihren Notfallambulanzen bestraft werden, wenn sie kein
INZ-Standort sind. Kein Krankenhaus kann einen Patienten abweisen, der als
Notfall in die Notaufnahme kommt. Nicht immer kann man vor einer Untersuchung
und Behandlung entscheiden, ob der Patient danach ambulant verbleiben kann.
Deshalb ist es völlig inakzeptabel, Krankenhäuser ohne reguläres INZ mit einem
50-prozentigen Vergütungsabschlag für ambulant erbrachte Notfall-Leistungen zu
bestrafen“, kritisierte Johna.

Positiv zu werten sei, dass mit dem Gemeinsamen Notfallleitsystem nunmehr die
Zusammenarbeit von Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen einen
verbindlichen Charakter bekomme. Das System könne aber nur dann funktionieren,
wenn die medizinische Ersteinschätzung überall nach den gleichen Kriterien
erfolge und auch die Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Notdienstes annähernd
die gleiche Bekanntheit habe wie die Rufnummer 112 der Rettungsdienste.

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