StartWirtschaftGemeinsame Pressemitteilung der Financial Intelligence Unit, des Landeskriminalamtes Thüringen und des Landeskriminalamtes Sachsen/ Behörden unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

Gemeinsame Pressemitteilung der Financial Intelligence Unit, des Landeskriminalamtes Thüringen und des Landeskriminalamtes Sachsen/ Behörden unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

veröffentlicht

Bonn (ots) – Die Landeskriminalämter (LKÄ) Thüringen, Sachsen und die Financial Intelligence Unit (FIU) – Deutschlands Zentralstelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung zum künftigen Einsatz eines/einer FIU-Verbindungsbeamten/in im LKA und bauen so ihre jeweilige Zusammenarbeit weiter aus.

Am 8. Juni 2020 unterzeichneten der Präsident des LKA Thüringen Jens Kehr und der Leiter der FIU Christof Schulte in Erfurt feierlich die bundesweit bisher dritte Kooperationsvereinbarung für den künftigen Einsatz eines/einer FIU-Verbindungsbeamten/in im LKA. Am Folgetag unterschrieben in Dresden sodann auch der Präsident des LKA Sachsen Petric Kleine gemeinsam mit dem Leiter der FIU eine entsprechende Vereinbarung.

Bereits am 27. Mai 2020 schlossen das LKA Rheinland-Pfalz, das Hessische LKA und FIU die ersten Zusammenarbeitsvereinbarungen. Die Unterzeichnung weiterer Kooperationsvereinbarungen mit LKÄ in anderen Bundesländern werden folgen.

Ziel dieses auch bereits in anderen überbehördlichen Kooperationsformen etablierten Konzeptes ist, die praktische Zusammenarbeit der FIU mit den LKÄ zu fördern und somit übergreifende Fachprozesse mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder noch weiter zu optimieren. Durch den nunmehr vereinbarten Einsatz eines/einer Verbindungsbeamten/in im LKA und die sich hierdurch ergebenden Synergien wurde der Grundstein dafür gelegt, Informationen unmittelbar vor Ort auszutauschen, um insbesondere komplexe sowie eilige Sachverhalte im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – auch unter der Berücksichtigung föderaler sowie regionaler Besonderheiten – gemeinsam noch effektiver zu verfolgen.

Statements der Behördenleitungen:

Christof Schulte:

„Mit Freude habe ich – neben den bereits geschlossenen Kooperationsvereinbarungen – nun zwei weitere gemeinsame Vereinbarungen zum künftigen Einsatz einer oder eines Beschäftigten der FIU in den LKÄ Thüringen und Sachsen unterzeichnet. Nur durch ein geschlossenes Handeln – „Schulter an Schulter“ mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder – ist es uns gemeinsam möglich, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland partnerschaftlich, effektiv und vor allem nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen.“

Jens Kehr:

„Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landeskriminalamt Thüringen und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) über die Entsendung einer Verbindungsbeamtin/eines Verbindungsbeamten der FIU zum Landeskriminalamt Thüringen soll eine neue Qualität der Zusammenarbeit beider Behörden erreicht werden. Seit Errichtung der FIU bei der Generalzolldirektion hat das Landeskriminalamt Thüringen Wert auf eine konstruktive Begleitung des Aufbauprozesses der FIU gelegt und so unter anderem im Jahr 2019 drei Mitarbeitern der Behörde eine jeweils mehrwöchige Hospitation ermöglicht. Ziel der Bemühungen um intensive Zusammenarbeit ist es, im Deliktsbereich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung eine effektive und effiziente Strafverfolgung zum Schutz der Bevölkerung sowie der Wirtschaft des Freistaats Thüringen und nicht zuletzt der Rechtsordnung zu gewährleisten. Der Einsatz der Verbindungsbeamtin/des Verbindungsbeamten der FIU beim Landeskriminalamt Thüringen wird insbesondere den Informationsaustausch beider Behörden und die zielgerichtete sachverhaltsbezogene Zusammenarbeit befördern und wesentlich vereinfachen.“

Petric Kleine:

„Die Entsendung einer Verbindungsbeamtin durch die FIU hat zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit unserer beider Behörden geführt. Informations- und Kommunikationswege konnten verkürzt werden, das Verständnis für die jeweilige Aufgabenwahrnahme ist gestiegen. Schlussendlich trägt die Maßnahme dazu bei, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu gestalten.“

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
– Pressestelle –
Dietmar Zwengel
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Tel.: 0228 303 – 11611
Fax: 0228 303 – 99116
E-Mail: pressestelle.gzd@zoll.bund.de

Landeskriminalamt Thüringen
– Pressestelle –
Manuela Weimann
Kranichfelder Straße 1
99097 Erfurt
Tel.: 0361 341 – 1107
Fax: 0361 341 – 1009
E-Mail: pressestelle.lka@polizei.thueringen.de

Landeskriminalamt Sachsen
– Pressestelle –
Tom Bernhardt
Neuländer Straße 60
01129 Dresden
Tel.: 0351 855 – 2010
Fax: 0351 855 – 2095
E-Mail: pressestelle.lka@polizei.sachsen.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/120080/4618322
OTS: Generalzolldirektion

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