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Expertentipp: Mehr als nur vier Wände: Das Zuhause richtig absichern

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Saarbrücken (ots) – Das Zuhause ist der Mittelpunkt des Lebens. Hier verbringen die Menschen am meisten Zeit, hier passieren wichtige Momente, hier kann man abschalten, loslassen, ganz man selbst sein. Das Zuhause ist unersetzlich. Eine Hausratversicherung kann dabei helfen, den materiellen Wert aller darin befindlichen Gegenstände abzusichern. Die wichtigsten Tipps hat CosmosDirekt zusammengetragen.

Wenn man die Deutschen fragt, was ihnen bei ihrem Zuhause wichtig ist, dann ist die Antwort: Privatsphäre, Sicherheit, Geborgenheit.[1] Besonders in diesem Frühling gewann das Zuhause nochmal an Bedeutung – mit all den Gegenständen, die die Kontakteinschränkungen erträglich gemacht haben: das Sofa, das eigene Fitnessgerät, die neue Spielekonsole oder der Fernseher. Viele der Dinge, die ein Zuhause ausmachen, haben einen hohen Wert. Doch was, wenn sie beschädigt oder entwendet werden? Dann sichert die Hausratversicherung das Hab und Gut gegen Sachschäden und dadurch entstehende Folgekosten ab. Eine Hausratversicherung ist also für jeden Haushalt wichtig. Was dabei zu beachten ist, erklärt Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt.

MÖBEL, ELEKTRONIK & CO – WAS IST WANN VERSICHERT?

Der Name sagt es schon: Über die Hausratversicherung sind alle Sachen abgesichert, die dem eigenen Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Darunter fallen Möbel, Bilder, Kleidung, Haushalts- oder Sportgeräte und viele andere Gegenstände. „Aber auch Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände werden von der Hausratversicherung ersetzt, wenn sie beschädigt oder gestohlen werden“, erklärt Isolde Klein.

Und in welchen Fällen springt die Versicherung ein? „Stellen Sie sich vor, Sie wachen morgens auf und entdecken, dass im Keller die Waschmaschine ausgelaufen ist und den angrenzenden Hobbyraum unter Wasser gesetzt hat. Die Schäden an Fußböden und Wänden übernimmt üblicherweise die Wohngebäudeversicherung, das in Mitleidenschaft gezogene Schlagzeug des Sohnes ersetzt die Hausratversicherung“ , nennt Isolde Klein ein Beispiel. Neben solchen Leitungswasserschäden schützt die Hausratversicherung auch vor Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag, durch Brand, Explosion oder Implosion. Auch der Verlust durch Einbruchdiebstahl und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch fallen darunter. In diesen Fällen springt die Hausratversicherung ein und ersetzt jeweils den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Darüber hinaus kann man über Zusatzbausteine noch viele andere Ereignisse wie Glasbruchschäden, Fahrraddiebstähle und Elementarschäden absichern.

„Übrigens sind auch auf Reisen die mitgeführten Gegenstände in der Regel mitversichert“ , ergänzt Isolde Klein. Diese Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und sichert Gegenstände mit ab, die sich für eine begrenzte Zeit außerhalb der Wohnung befinden – und das weltweit. Allerdings gelten für die Außenversicherung andere Bedingungen, so ist meist der Zeitraum und die Versicherungssumme begrenzt.

DIE RICHTIGE VERSICHERUNGSSUMME

„Vor Abschluss der Hausratversicherung ist es ganz wichtig, sich genau zu überlegen, wie viel die Gegenstände im Haushalt wert sind“ , rät Isolde Klein. Ein Gang durch sämtliche Räume und eine Liste der Gegenstände mit ihrem Neuwert kann dabei helfen. Daraus ergibt sich die Versicherungssumme – vorerst. Denn mit jedem neuen zusätzlichen Gegenstand erhöht sich der Wert des Hausrats. Daher sollte dieser alle zwei Jahre überprüft und eventuelle Änderungen dem Versicherer mitgeteilt werden. Kommt es zu einem Schaden und es stellt sich heraus, dass der Hausrat unterversichert ist, greift die Versicherung nur anteilig. Durch eine Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht kann man dem entgehen.

EINBRUCH – WAS NUN?

Wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass ungebetene Gäste eingedrungen sind, viele Dinge gestohlen haben und auf der Suche nach Wertgegenständen zusätzlich viel Unheil angerichtet haben, steht man erstmal unter Schock. „Trotzdem sollte man jetzt Ruhe bewahren, nichts anfassen und zunächst die Polizei rufen“ , sagt Isolde Klein. „Wichtig ist, dass der Betroffene nach Möglichkeit keine Spuren beseitigt, um die Arbeit der Polizei nicht zu erschweren. Dokumentieren Sie anschließend die Schäden durch Fotos und erstellen Sie am besten eine vollständige Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Auch Ihre Versicherung sollten Sie schnellstmöglich telefonisch informieren. Dort gibt man Ihnen Hinweise auf das weitere Vorgehen.“

[1] Quelle: Statista ( http://ots.de/6Vc71a )

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