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Umstellung auf Biosimilars: Der G-BA will die Therapiefreiheit der Ärzte erhalten

veröffentlicht

Berlin (ots) – Mit seinen Hinweisen zur Austauschbarkeit von biotechnologisch
hergestellten Arzneimitteln für die ärztliche Versorgung will der Gemeinsame
Bundesausschus (G-BA) in die Therapiefreiheit der Ärzte nicht eingreifen. Darauf
wies Dr. Petra Nies, komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G-BA, gestern
bei einer Veranstaltung der AG Pro Biosimilars im Rahmen des BMC-Kongresses hin.
Nies zeigte zugleich einen Zeitplan auf, nach dem die Hinweise des G-BA zur
Austauschbarkeit für die ärztliche Verordung im November diesen Jahres in Kraft
treten könnten.

„Biosimilars in Deutschland: Wie schützen wir ein funktionierendes System?“ – so
lautete der Titel der Veranstaltung, bei der sich je ein Vertreter von
Wirtschaft, Patientenorganisationen und dem G-BA miteinander austauschten. Thema
waren die Vorgaben, die der G-BA bis August diesen Jahres zur Austauschbarkeit
auf Arztebene sowie bis August 2022 auf Apothekenebene machen soll.

„In Richtung der Ärzte wird es Hinweise zur wirtschaftlichen Verordungsweise
geben“, so Nies mit Blick auf den Termin in diesem Sommer. „Das betrifft die
Neueinstellung, aber auch die Umstellung von Patienten auf Biosimilars.“
Voraussichtlich noch im Februar werde das Stellungnahmeverfahren eröffnet. Dann
hätten die Stakeholder vier Wochen Zeit, gegenüber dem G-BA ihre Standpunkte
deutlich zu machen. Die Richtlinie, so Nies, könne bei Beschlussfassung durch
den G-BA im August und Prüfung durch das Gesundheitsministerium – hierfür sieht
das Gesetz zwei Monate vor – im November in Kraft treten. Bezüglich des
Austauschs auf Apothekenebene im Sommer 2022 sagte Nies, dass der G-BA diese
Regelungen im Anschluss an das laufende Verfahren erarbeiten werde.

Dieter Wiek, Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga forderte, das Wohl der Patienten
nicht aus den Augen zu verlieren. Wiek: „Wenn Patienten nach Einführung der
Substitution ständig von einem Biosimilar aufs andere wechseln, nur weil jeweils
ein paar Euro gespart werden können, dann ist das falsch – dafür ist die Gefahr
von Nocebo-Effekten einfach zu groß.“

Die Sicht der Biosimilar-Unternehmen auf die Austauschbarkeit von Biosimilars
formulierte Peter Stenico, Head Specialty Sandoz Deutschland / Hexal AG so: „Das
System funktioniert, Biosimilars kommen schnell in die Versorgung und
Zielvereinbarungen sind ein gutes Instrument für mehr Marktdurchdringung. Bei
der automatischen Substitution aber steht für die Patienten viel auf dem Spiel:
Wir appellieren deshalb an den G-BA, bei seinen Vorgaben die Therapiesicherheit
stets im Blick zu behalten und Fehler zu vermei-den, wie sie bei den Generika in
der Vergangenheit gemacht wurden.“

Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in
Deutschland. Sie steht allen Unternehmen offen, die Biosimilars entwickeln,
herstellen und für die Versorgung bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter
dem Dach des Pro Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang
der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen
Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire und
nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.

Pressekontakt:

Pro Generika e.V.
Anna Steinbach, Leiterin Kommunikation
Tel. 030/81616090 / E-Mail: presse@progenerika.de
www.progenerika.de
http://twitter.com/progenerika

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/54604/4500462
OTS: Pro Generika e.V.

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