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Berufskrankheit Hüftgelenksarthrose: BG BAU gibt Tipps zum Heben und Tragen

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Berlin (ots) – Am 1. August 2021 tritt eine neue Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft: Die Hüftgelenksarthrose wird als Berufskrankheit aufgenommen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Tipps zu Hebe- und Tragetechniken, die die Last auf den Hüften verringern.

Wer täglich zu viel hebt und trägt, verschleißt das Hüftgelenk. Erste Anzeichen sind schleichende Leistenschmerzen oder Bewegungseinschränkungen. „Werden Symptome jahrelang ignoriert, droht ein chronischer Verschleiß, der nicht rückgängig gemacht werden kann“, warnt Frank Westphal, stellvertretender Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU. Betroffen sein können verschiedene Berufsgruppen der Bauwirtschaft, zum Beispiel Maurer und Maurerinnen oder Beschäftigte im Gerüstbau.

Am 1. August 2021 tritt die neue Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Doch bereits seit über einem Jahr erkennen die Unfallversicherungsträger eine Hüftgelenksarthrose als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ an, wenn das Krankheitsbild die Diagnose „Koxarthrose“ erfüllt. Außerdem muss die erkrankte Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten von mindestens 20 Kilogramm getragen haben. Das Gesamtgewicht der Last, die im Arbeitsleben bewegt wurde, muss mindestens 9.500 Tonnen betragen.

Für das Heben und Tragen schwerer Lasten ab 15 Kilogramm gibt es Grundregeln:

– Hebehilfen verwenden.
– Lasten wenn möglich aufteilen oder zu zweit tragen.
– Nahe an die Last herantreten.
– Anheben der Last mit geradem Rücken und nur so tief wie nötig aus der Hocke (nicht unter 90 Grad im Knie).
– Last dicht am Körper halten.
– Stützen, Kanthölzer und Säcke am besten auf der Schulter tragen.
– Last gleichmäßig, ebenfalls mit geradem Rücken, absetzen.

„Zum Vergleich: Eine Kiste Wasser wiegt in etwa 17 Kilogramm. Schleppen Sie bis zur Rente jeden Tag zehn Kisten durch die Gegend, ist die Verschleißgefahr bereits sehr hoch“, sagt Westphal. „Hohlkreuze, ruckartige Bewegungen, schwere einseitige Belastungen oder Verdrehungen beim Tragen sollten generell vermieden werden.“

Weiterführende Informationen:

Tipps zum Heben und Tragen (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/ergonomisches-arbeiten/koerperliche-belastungen/tipps-zum-heben-und-tragen/)

Wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit ‚Koxarthrose‘ (BMAS) (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/berufskrankheiten-verordnung.html)

Was ist eine Berufskrankheit? – Infoseite der BG BAU (https://www.bgbau.de/themen/versicherungsschutz-und-leistungen/berufskrankheiten/)

Baustein „Gefährdung durch schwere körperliche Belastung“ (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/gefaehrdung-durch-schwere-koerperliche-belastungen/)

Baustein „Transport von schweren Lasten“ (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/transport-von-schweren-lasten/)

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Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt

Susanne Diehr, E-Mail susanne.diehr@bgbau.de, Telefon: 030 85781-690

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