StartPanoramaOhne Behindertentestament ist das Erbe oft verloren!

Ohne Behindertentestament ist das Erbe oft verloren!

veröffentlicht

Bonn (ots) – Verfügt ein behinderter Mensch plötzlich über ein Vermögen, und sei
es auch nur in Form eines Pflichtteils, verliert er seinen Anspruch auf
Sozialleistungen. Er muss sein Vermögen für seine Pflege und Betreuung
einsetzen. Denn nur bei Bedürftigkeit behinderter Menschen trägt der
Sozialhilfeträger die oft lebenslangen Kosten einer Behinderung.

Ein vom Experten individuell erstelltes Behindertentestament schützt vor dem
Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe. Und es ermöglicht zugleich, dem
Behinderten einen Lebensstandard über dem Sozialleistungsniveau zu sichern.

Für diese Spezialmaterie bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der die
komplexe Rechtsmaterie – mit Schnittpunkten etwa zum Sozialrecht – beherrscht.
Idealerweise ist dieser auch der begleitende Testamentsvollstrecker. Denn mit
Recht werden derartige Anordnungen als die ‚Hohe Schule der
Testamentsgestaltung‘ bezeichnet.

Das hierfür notwendige Fachwissen bietet die ganztägige AGT-Spezialtagung „Das
Behindertentestament“ am Freitag, den 14. Februar 2020, in Köln im Maternushaus.

Die AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
aus Bonn ist seit über 20 Jahren die führende Vereinigung rund um das komplexe
Thema der Testamentsvollstreckung und qualifiziert mit ihren Lehrgängen
bundesweit Testamentsvollstrecker. (www.testamentsvollstreckerliste.de)

Für die Spezialtagung konnte die AGT praxiserfahrene Experten zu diesem
anspruchsvollen Thema gewinnen:

– Notar Lorenz Spall: „Die Ausgestaltung des
Behindertentestaments“
– Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hans Hammann: „Die praktische
Handhabung“
– Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht Frau Dr. Gudrun
Doering-Striening: „Behindertentestament und Sozialrecht“
– Kaufmann Ralf Maack: „Anlageentscheidungen“

Abschließend folgt eine Podiumsdiskussion, bei der ‚Vertreter von Betroffenen‘
für Fragen zur Verfügung stehen. Eingeladen dafür sind Frau Helga Lüngen
(Geschäftsführerin, ZNS – Hannelore Kohl Stiftung), Herr RA Matthias Weber
(Vorstand, Lebenshilfe Köln e.V.) sowie Herr Detlef Schmidt
(Kreisgeschäftsführer, Sozialverband VdK).

Programminformationen stehen unter www.agt-ev.de

Fach- und Pressevertreter sind herzlich willkommen.

Pressekontakt:

Tanja Vehreschild, Geschäftsführerin
Tel.: 0228 – 60 414 45
info@agt-ev.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133501/4517010
OTS: AGT e.V.

Original-Content von: AGT e.V., übermittelt durch news aktuell

Themen zum Artikel

Nachricht teilen