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Urteil zur Sterbehilfe: „ZDF spezial“ live aus Karlsruhe

veröffentlicht

Mainz (ots) – Hat jeder Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod? Und wer
darf gegebenenfalls beim Sterben helfen? Diese Fragen rücken am Mittwoch, 26.
Februar 2020, 9.50 Uhr, im „ZDF spezial: Urteil zur Sterbehilfe“ in den Blick.
Um 10.00 Uhr will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur
Sterbehilfe verkünden – in Sachen geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung.
Live aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe meldet sich Sarah Tacke,
Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

Es geht um das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Geklagt hatten schwer kranke
Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine. Der Bundestag wollte mit dem Verbot
verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote ausweiten. Bei einer
zweitägigen Verhandlung im April 2019 hatten sich die Karlsruher Richter mit der
Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Suizidbeihilfe in
Deutschland zulässig sein könnte. Denn viele Patienten sagen, dass der Schmerz
erträglicher werde, wenn man weiß, dass der Tod kein qualvoller sein muss und
man beim Sterben nicht alleingelassen wird.

Das „ZDF spezial: Urteil zur Sterbehilfe“ mit Moderatorin Sarah Tacke informiert
in 40 Live-Sendeminuten über die Entscheidung in Karlsruhe.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 70-13802; Presse-Desk,
Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, 06131 – 70-16100, und
über https://presseportal.zdf.de/presse/zdfspezial

Sendungsseite: https://kurz.zdf.de/ZbI/

Infos zur Moderatorin: https://kurz.zdf.de/BCL/

https://twitter.com/ZDFpresse

Pressekontakt:

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Telefon: +49-6131-70-12121

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7840/4528006
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