StartAuto und VerkehrLeonberger Oberbürgermeister steht im Verdacht, sein eigenes Bußgeldverfahren unter den Tisch gekehrt zu haben - ein Fall von Doppelmoral?

Leonberger Oberbürgermeister steht im Verdacht, sein eigenes Bußgeldverfahren unter den Tisch gekehrt zu haben – ein Fall von Doppelmoral?

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Berlin (ots) –

Auch ein Oberbürgermeister steht nicht über dem Gesetz. Doch Leonbergs OB Martin Georg Cohn von der SPD sieht das offenbar anders. Vieles deutet daraufhin, dass der Betroffene versucht hat, ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg auf ungewöhnliche Weise zu umgehen. Seine Stellvertreterin Josefa Schmid (FDP) hat ihn deshalb bereits angezeigt.

100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – die Vorgeschichte

Am 14. Juli 2021 soll Martin Georg Cohn nach Informationen der „Bild“-Zeitung in der Stuttgarter Straße mit 78 km/h bei einem Tempolimit von 50 km/h geblitzt worden sein. Demnach müsste der Oberbürgermeister ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen sowie einen Punkt im Fahreignungsregister hinnehmen.

Cohn aber soll versucht haben, das Bußgeldverfahren über den Leiter der Verkehrsabteilung auf dem kurzen Dienstweg einzustellen. Als Begründung habe der OB angegeben, dass der Blitzer vom Typ Leivtec XV3 ohnehin in anderen Bundesländern nicht mehr zulässig wäre.

Gegenwind von der FDP

In ihrer Funktion als stellvertretende Bürgermeisterin ist Josefa Schmid gleichzeitig verantwortlich für die Bußgeldstelle. Bei ihr kam der Versuch von Cohn nicht gut an, seinen Bußgeldbescheid einfach ad acta legen zu wollen. Infolgedessen kam es zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die inzwischen ein Verfahren eingeleitet hat. Solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, halten sich die Beteiligten bedeckt.

Leivtec XV3 – ein Blitzer in der Kritik

Laut Informationen von Geblitzt.de wurde der Bürgermeister mit dem Messgerät vom Typ Leivtec XV3 geblitzt. Die Verwendung des Geräts hatte Geblitzt.de in einer PM bereits im Juni 2021 kritisiert, weil es zu Ungenauigkeiten bei Geschwindigkeitsmessungen gekommen war. Das bestätigte auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in einem Gutachten, nachdem sogar der Hersteller bereits im März 2021 von amtlichen Messungen mit diesem Gerät abgeraten hatte.

Trotz dieser Informationen wurde der Blitzer weiter für die Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt und erst im August 2021, also mehrere Monate nach dem Hinweis des Herstellers, außer Betrieb genommen. Wie viele Autofahrer seitdem geblitzt worden sind, ist laut Aussage der Stadt Leonberg nicht mehr feststellbar, da das Auswerteprogramm beim EDV-Wechsel nicht mehr aufgespielt worden sei.

Bußgeldbescheide für zahlreiche Autofahrer unrechtmäßig erlassen?

Geblitzt.de setzt sich als Service der CODUKA GmbH seit Jahren erfolgreich für die Belange von Verkehrsteilnehmern ein. Der Geschäftsführer Jan Ginhold hält den Fall „Leonberg“ für skandalös: „Warum der Oberbürgermeister die Funktionsfähigkeit des Blitzers so plötzlich infrage stellt, ist mir ein Rätsel. Handelt es sich hier um einen Fall von Doppelmoral? Bürger werden munter weiter geblitzt und das Gerät wird erst dann außer Betrieb gesetzt, wenn es an den eigenen Kragen geht.“

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

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