Köln (ots) – Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist an vielen Arbeitsplätzen
erforderlich. Sie kann Leben retten und Gesundheit erhalten. PSA gibt es in
stylischen, modernen und individuellen Varianten. Aber bei Auswahl und
Verwendung sind auch einige Punkte zu beachten. In der aktuellen Ausgabe von
etem 1.2020 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird
erklärt, welches die richtige PSA ist, wie sie angepasst wird, wer diese
herstellt, wie sie zu pflegen ist und wann sie erneuert werden sollte.
Zunächst sollten in einem Betrieb alle technischen und organisatorischen
Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sein, bevor eine PSA zum weiteren Schutz vor
Restrisiken verwendet wird. Drei wichtige Faktoren sind dabei zu
berücksichtigen: Eine PSA muss genau passen, die Schutzfunktion muss gegeben
sein und diese sollte möglichst lange wirken. Die Realität sieht oft anders aus.
Denn PSA wird häufig als sehr störend empfunden. Dagegen hilft nur, diese
individuell anzupassen, damit sie auch getragen wird.
Ein gutes Beispiel dafür ist der Gehörschutz. Ohrstöpsel aus Spendern vor
Betriebsbereichen mit erhöhter Lärmexposition werden oft lose ins Ohr gesteckt
und entfalten so überhaupt keine Wirkung. Eine Otoplastik dagegen ist eine
individuell vom Fachmann angepasste PSA, die den äußeren Gehörgang dicht
verschließt und das Innenohr optimal schützt. Ähnlich verhält es sich bei
Schutzschuhen. Ein Orthopädieschuhmacher verwendet zur Anpassung eines
Schutzschuhs nur Komponenten aus einem geprüften System (Baukasten). Besonders
wichtig ist das, wenn zusätzlich Einlagen eingepasst werden müssen. Es dürfen
keinesfalls die privaten verwendet werden, sondern spezielle, die von einem
Orthopädieschuhmacher entsprechend in einen neuen Schuh so eingefügt werden,
dass medizinische Anforderungen und die Anforderungen an einen Schutzschuh gemäß
Baumusterprüfung erfüllt sind. Auch Schutzbrillen, die von Beschäftigten über
ihrer Korrekturbrille getragen werden, empfinden diese oft als unangenehm, da
sie als sichtbehindernd wahrgenommen werden. Besser sind hier Schutzbrillen mit
entsprechenden Dioptrien, vom Augenoptiker individuell hergestellt und
angepasst. So wird nicht nur die Sehstärke auf seinen Träger abgestimmt, sondern
auch das Gestell auf die Kopfform.
Neben Gehörschutz, Schutzschuhen und Schutzbrillen, die das Innenohr, die Füße
und Augen vor Gefahren schützen, sind bei bestimmten Tätigkeiten auch die
Verwendung von PSA für Kopf und Hände notwendig. Auf Baustellen darf daher nie
ein Helm fehlen, denn der Kopf ist sehr empfindlich und schon durch
vergleichsweise kleine Verletzungen können große Schädigungen, speziell des
Hirns, hervorgerufen werden. Bei Unfallfolgen sind zu 40 Prozent die Hände
betroffen. Deshalb sollten bei der jeweils gefährdenden Tätigkeit entsprechende
Schutzhandschuhe getragen werden. Es gibt diese gegen Einwirkung von
Gefahrstoffen, gegen Schnittverletzungen, gegen Verbrennungen oder auch gegen
Stromeinwirkung. Aber Vorsicht: Nie Handschuhe bei der Arbeit an rotierenden
Maschinen tragen, denn diese könnten gemeinsam mit den Händen eingezogen werden.
Haltbarkeit und Pflege der PSA sind ein weiterer wichtiger Garant für deren
Wirkung. Der Hersteller versieht die PSA mit einem entsprechenden
Haltbarkeitshinweis. Ist dieser nicht (mehr) vorhanden, sollte die
Betriebsanweisung dazu eine Regelung enthalten. Lagerzeiten, Lagerbedingungen,
Witterungseinflüsse, Pflegezustand und Art des Einsatzes sind Faktoren, die für
den Alterungsgrad der PSA maßgeblich sind. Aber sehr wichtig ist es auch, auf
spezielle Reinigungsverfahren zu achten. Schutzkleidung darf nur in
Industriewäschereien gereinigt werden und sie verliert ihre Schutzfunktion nach
einer bestimmten Anzahl von Wäschen/Reinigungen. Otoplastiken beispielsweise
müssen nach spätestens vier Jahren ausgemustert werden, andere PSA nach der
Nutzung entsprechenden, individuellen Faktoren.
Der komplette Artikel „P(asst), S(chützt), A(ltert)“ über die „richtige“
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist nachzulesen in etem 1.2020 – Magazin für
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie
Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de. Dort
findet sich auch das DGUV Regelwerk zu Schutzkleidung und -ausrüstung und
weitere hilfreiche Links zu den Beratungsangeboten der BG ETEM.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen
Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um
Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für
ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die
gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den
Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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Christian Sprotte
Pressesprecher
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