Berlin (ots) – Heute entscheidet das Bundeskabinett über einen Gesetzentwurf, der medizinische Reha-Einrichtungen die Aufnahme und Behandlung von Corona-Infizierten ermöglicht und sie damit den Krankenhäusern gleichstellt. Unklar ist noch, welche Lösung die Politik für den zu erwartenden Wegfall der Reha-Fälle nach planbaren Operationen entwickelt. Hier sind die betroffenen Einrichtungen auf dringende Hilfe angewiesen.
Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf für das „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ (COVID-19-KrankenhausentlastungsG). Das Gesetz regelt auch die Beteiligung von Reha-Einrichtungen an der Versorgung von Corona-Infizierten. Die Länder werden künftig bestimmen, welche Reha-Einrichtungen Corona-Infizierte aufnehmen können. Diese Reha-Einrichtungen gelten dann als Krankenhäuser. Die Vergütung der erbrachten Leistungen wird über Pauschalbeträge erfolgen, die noch verhandelt werden müssen. Reha-Einrichtungen sollen daneben durch die Länder auch für die Versorgung von nicht Corona-Infizierten zugelassen werden können. Sie sollen außerdem zusätzlich zur Entlastung von Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege anbieten und abrechnen dürfen.
„Reha-Einrichtungen können einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der Krankenhäuser leisten und damit die Situation etwas erleichtern“, ist DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall überzeugt. Bereits seit einigen Tagen gehen überall in Deutschland Landkreise und Gesundheitsämter auf Reha-Einrichtungen zu und machen sich ein Bild von der Lage und den Behandlungsmöglichkeiten vor Ort. Reha-Einrichtungen sind aber auch direkt davon betroffen, wenn Krankenhäuser planbarer Operationen ausfallen lassen oder verschieben. Als direkte Nachbehandler haben sie sofort weniger Fälle zu betreuen und rutschen schnell in die Verlustzone. „Hier brauchen wir dringende Unterstützung durch Politik und Kostenträger. Die schnelle wirtschaftliche Stabilisierung der Reha-Einrichtungen hat hohe Priorität, sonst stehen sie in der Krise bald nicht mehr zur Verfügung“, fordert Lawall.
Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.
Pressekontakt:
Julia Peters
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V.
Fasanenstraße 5
10623 Berlin
Tel.: 030 / 28 44 96 – 71
Fax: 030 / 28 44 96 – 70
j.peters@degemed.de http://www.degemed.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140842/4554431
OTS: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEME
D) e.V.
Original-Content von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) e.V., übermittelt durch news aktuell