Köln (ots) –
– Die Erträge aus Rundfunkbeiträgen lagen im Jahr 2019 erneut bei rund 8 Mrd. Euro. Der Meldedatenabgleich sichert die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen und sorgt für Beitragsgerechtigkeit. – Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft Rechtssicherheit bei der Befreiung für Nebenwohnungen: Auch Ehepartner/-innen können sich nun von der Beitragspflicht befreien lassen. – Der Beitragsservice baut seine digitalen Services weiter aus. Ein neues Online-Befreiungsverfahren für Nebenwohnungsinhaber/-innen ging im November 2019 an den Start.
Im Jahr 2019 lagen die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bei rund 8 Mrd. Euro. Nach der rückläufigen Entwicklung der Jahre 2015 – 2017 blieben die Erträge damit auf Vorjahresniveau. Insgesamt 7.916 Mio. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 152 Mio. Euro erhielten die Landesmedienanstalten.
Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen stieg im Jahr 2019 auf 39,9 Mio. – ein leichtes Plus von 0,9 % gegenüber dem Vorjahr. Hauptgrund für den Anstieg ist der bundesweite Meldedatenabgleich, der am 6. Mai 2018 gestartet war und 2019 fortgeführt wurde. Insgesamt meldete der Beitragsservice 2019 rund 2 Mio. Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an, davon knapp 480.000 infolge des bundesweiten Meldedatenabgleichs.
Meldedatenabgleich sichert Wohnungsbestand und sorgt für Beitragsstabilität
Seit Beginn des Meldedatenabgleichs wurden damit insgesamt rund 1,1 Mio. Wohnungen neu angemeldet. Davon werden voraussichtlich rund 0,5 Mio. Wohnungen perspektivisch im Bestand des Beitragsservice verbleiben, schätzt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice: „Ohne den bundesweiten Meldedatenabgleich würde für diese Haushalte zu Unrecht kein Rundfunkbeitrag entrichtet. Dies zeigt deutlich die beitragsstabilisierende Wirkung des Meldedatenabgleichs.“
Die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit waren, ist im Berichtsjahr vorübergehend gesunken. Sie lag zum 31. Dezember 2019 bei rund 2,7 Mio. – rund 12,3 % weniger als ein Jahr davor. Ursache hierfür waren ausgelaufene Befreiungen in der zweiten Jahreshälfte. Da diese jedoch rückwirkend verlängert werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Befreiungszahlen im laufenden Jahr wieder steigen und bis zum Jahresende voraussichtlich das Niveau von 2018 erreichen. Die Corona-Pandemie könnte allerdings zu einem Anstieg der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (ALG II) führen. Empfänger/-innen von ALG II und Sozialgeld machen aktuell zwei Drittel der Befreiten aus.
Zügige Umsetzung der neu geregelten Befreiungsmöglichkeit für Nebenwohnungen
Neu geregelt wurde im Berichtsjahr die Möglichkeit der Beitragsbefreiung für Inhaber/-innen von Nebenwohnungen. Nach dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 gingen bereits im Jahr 2018 rund 233.500 Vorgänge zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein, 2019 kamen knapp 162.000 Vorgänge hinzu. Die Zahl der Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreit werden konnten, stieg bis Ende 2019 auf rund 131.000.
Zum 1. November 2019 änderte der Beitragsservice das Befreiungsverfahren für Inhaber/-innen von Nebenwohnungen. Seitdem können auch Ehepartner/-innen und eingetragene Lebenspartner/-innen eine Beitragsbefreiung für ihre Nebenwohnung beantragen, wenn sie neben der gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Mit dem geänderten Befreiungsverfahren trägt der Beitragsservice dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) Rechnung. Diesen haben die Regierungschefs/-innen der Bundesländer Ende Oktober 2019 unterzeichnet.
Online-Angebote des Beitragsservice mit konstant hohen Nutzungszahlen
Die Nutzung der Online-Angebote des Beitragsservice blieb 2019 stabil auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die Zahl der Zugriffe auf die Online-Formulare lag wie schon 2018 bei 2,88 Mio. Zugenommen hat erneut die Zahl der Aufrufe der Website https://www.rundfunkbeitrag.de/ . Sie stieg um 2,9 % auf fast 33 Mio. Nahezu alle eigeninitiierten Anmeldungen zum Rundfunkbeitrag werden mittlerweile online übermittelt. Auch die positive Resonanz auf das Service-Portal für Unternehmen hält unvermindert an. Die Anzahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte auf rund 229.582. Das sind rund 5 % mehr als im Vorjahr. Auch im kommenden Jahr wird der Beitragsservice die Digitalisierung seiner Services vorantreiben und die Angebote auf https://www.rundfunkbeitrag.de/ weiter ausbauen.
Über den Beitragsservice
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46,1 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter http://www.rundfunkbeitrag.de .
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